Europäische Gemeinnützigkeit – das Element der Sozialen Demokratie – infrage gestellt???!

Die Forderung nach einer europäischen Gemeinnützigkeitsregelung, die der Zivilgesellschaft – dem Kernelement einer Demokratie zwischen Staat und sog. Markt also der kapitalistischen Profitwirtschaft – eine solidarische Ökonomie ohne Profit – grenzüberschreitende Möglichkeiten bieten könnte, steht auf der Tagesordung der Europäischen Institutionen.

der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)

hat dazu eine  lesenswerte Stellungnahme abgegeben:

…“Deutschland hat eine lange Tradition von gemeinnützigen Erbringern sozialer Dienst-
leistungen. Die sechs Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (FW) sind die größten
Anbieter gemeinnütziger Sozialdienstleistungen in Deutschland mit 1,9 Millionen Be-
schäftigten und etwa 3 Millionen Freiwilligen. Die besondere Rolle der Freien Wohl-
fahrtspflege ergibt sich aus dem Sozialstaatsprinzip in Artikel 20 Absatz 1 des
Grundgesetzes sowie dem Subsidiaritätsprinzip. Soweit durch die vorgesehenen Vor-
schläge die Stärkung eines größeren zivilgesellschaftlichen Zusammenhalts in Eu-
ropa, die Vereinfachung von grenzüberschreitenden Projekten sowie der Schutz von
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedsstaaten erreicht wird, begrüßen
wir dies. Wir stellen fest, dass zivilgesellschaftliche Organisationen in einzelnen EU-
Staaten unter politischem Druck stehen und ihre zivilgesellschaftliche Funktion nur
eingeschränkt wahrnehmen können. Dies sind aber aus unserer Sicht Probleme in
einzelnen EU-Staaten, die insbesondere über einen durchsetzungsstarken EU-
Rechtsstaatsmechanismus gelöst werden sollten…“ beginnt diese Stellungnahme. Der gesamte Text ist hier zu lesen

 

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